Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 die Corona-Verordnung vom 13.12., die anordnete, dass in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen, vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Keine Bilder vorhanden