Nachtflohmarkt

Nachtflohmarkt Teilnahmebedingungen April 2024

Der Flohmarkt findet am 27.04. – 28.04.2024 in der Zeit von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr statt. Die Standbetreiber stimmen mit dem Erwerb der Tickets für den Nachtflohmarkt, der hier aufgeführten Teilnahmebedingungen zu. Jetzt einen Platz buchen!

  • Das Aufbauen der Stände ist ab 16:00 Uhr zugelassen. Vorher ist der Aufbau nicht gestattet.
  • Die Standplatzvergabe wird durch den Ticketanbieter Eventim durchgeführt. Der Vorverkauf beginnt am 18. März 2024 um 10 Uhr.
  • Die Standgebühr beträgt 25,00 € pro Stand und jeder Standbetreiber darf maximal zwei Stände mieten.
  • Ein Stand beinhaltet eine Größe von 2 Meter Tiefe und 3 Meter Länge und darf nicht überschritten werden, da Rettungswege usw. aus Sicherheitsgründen zwingend frei zu halten sind. Das Aufstellen von Überdachungen / Pavillons ist nicht gestattet.
  • Das Ticket und ein gültiger Lichtbildausweis sind am Veranstaltungstag mitzubringen.
  • Das Auffahren auf das Veranstaltungsgelände ist während des Auf- und Abbaus sowie der Veranstaltung untersagt.
  • Der Standplatz ist nach der Veranstaltung sauber zu hinterlassen. Das Hinterlassen von Müll ist nicht gestattet und wird zur Anzeige gebracht.
  • Das Anbieten von Lebensmitteln oder Getränken ist nicht gestattet. Zudem ist Glücksspiel jeglicher Art, sowie religiöse oder politische „Werbung“ untersagt.
  • Auch der Verkauf von Kriegsspielzeug, waffenähnlichen Gegenständen, pornografischer Schriften, Bildern, Bild- und Tonträgern ist nicht gestattet; ebenso Feilbieten von indizierten Bild- und Tonträgern.
  • Es ist verboten, ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters Reklame für andere Veranstaltungen zu machen.
  • Der Veranstalter hat das Recht, Fotos und Videos zur Eigendarstellung zu fertigen und zu nutzen. Die Rechte liegen hierfür ausschließlich bei der Marketing Osnabrück GmbH.
  • Jede Haftung für Schäden an Waren, Kraftfahrzeugen und Personen seitens des Veranstalters wird ausgeschlossen.
  • Der Einsatz von offenem Feuer, Gasheizungen oder ähnlichem, sowie Pyrotechnik ist untersagt.
  • Der Nachtflohmarkt ist kein Markt im Sinne der Gewerbeordnung. Gestattet ist der Verkauf von folgenden gebrauchten Waren und Gegenständen: Hausrat, Textilien, optische Geräte, Elektro-, Hifi- und EDV-Geräten sowie deren Zubehör, Spielzeug, Büchern, Zeitschriften, Comics, Bild- und Tonträgern und elektronischen Spielgeräten sowie deren Zubehör. Ebenfalls gestattet ist der Verkauf von Schmuck von geringfügigem Wert, selbstgefertigte Waren und kunsthandwerklichen Gegenständen.
  • Den Anweisungen der Mitarbeiter der Marketing Osnabrück GmbH ist Folge zu leisten.

Verkehrskonzept

Eine Zufahrt zum Nachtflohmarkt ist ausschließlich über die Dielingerstraße und die Hasestraße ab 16:00 Uhr mit einem gültigen Ticket möglich. Die Bierstraße ist ab Ecke Lohstraße gesperrt. Die Kleine Domsfreiheit darf nicht befahren werden.

Parken auf dem Flohmarktgelände ist nicht gestattet. Das Ausladen des Fahrzeugs muss zügig von statten gehen. Anschließend muss das Fahrzeug direkt das Gelände bzw. die vorgesehenen Haltezonen verlassen.

Ladezone für Flohmarktbeschickende:

  • Umfahrt Große Domsfreiheit, eine Reihe entladen, eine Fahrspur bleibt frei
  • Beide Bushaltebuchten am Domhof und der Taxistand
  • Bedarfshaltestelle an der Lortzingstraße

Legende

Grün = Ladezone
Pfeile = Fahrtrichtung
Rotes Kreuz = Keine Durchfahrt