Sponso­ring­be­din­gungen

§ 1 Geltungs­be­reich
Diese Teilnah­me­be­din­gungen gelten für jedes Sponsoring durch die Marketing Osnabrück GmbH. Sämtliche Infor­ma­tionen im Rahmen des Sponso­rings werden ausschließlich von der Marketing Osnabrück GmbH bereit­ge­stellt. Sie ist im Sinne der Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO) die für die Daten­ver­ar­beitung Verant­wort­liche. Eine Teilnahme am Sponsoring ist nur unter Einbe­ziehung dieser Sponso­ring­be­din­gungen möglich.

§ 2 Sponso­ring­vor­aus­set­zungen
Einen Sponso­ring­antrag können alle natür­lichen und geschäfts­fä­higen Personen mit einem Mindest­alter von 18 Jahren stellen. Mitar­bei­tende der Marketing Osnabrück GmbH und deren Verwandte sind von einem Sponsoring ausge­schlossen. Ein Sponsoring ist nur möglich, wenn die Anfrage mindestens drei Monate vor Projekt­beginn bei der Marketing Osnabrück GmbH über das Anfra­ge­for­mular einge­gangen ist. Der Rechtsweg ist ausge­schlossen.

§ 3 Sponso­ring­fähige Projekte
Das Sponsoring wird für Projekte im Geschäfts­be­reich der Marketing Osnabrück GmbH vergeben, die zur Stärkung der Stadt­marke Osnabrück und/oder zur Belebung der Innen­stadt beitragen. Die Marketing Osnabrück GmbH behält sich die Entscheidung vor, welche Projekte sie fördert. 

§ 3 Sponsoring
Das Sponsoring kann maximal 50% der Projekt­kosten umfassen. Es wird bis zu einer Höhe von einmalig 2.500 € vergeben. Es kann einen Sachwert und/oder eine finan­zielle Unter­stützung umfassen. Eine Änderung oder Baraus­zahlung der Preise ist ausge­schlossen. Nach Vergabe des Jahres­budgets ist eine finan­zielle Förderung erst wieder im Folgejahr möglich. Die Antrag­stel­lenden werden von uns per Direkt­nach­richt benach­richtigt. Melden sich die Antrag­stel­lenden nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab der Benach­rich­tigung, verfällt das Sponsoring ersatzlos.

§ 4 Haftung
Schaden­er­satz­an­sprüche gegenüber der Marketing Osnabrück GmbH, die im Zusam­menhang mit dem Sponso­ring­antrag stehen, sind – innerhalb des gesetzlich zuläs­sigen – unabhängig vom Rechts­grund ausge­schlossen, es sei denn, die Marketing Osnabrück GmbH hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetz­liche Pflichten verletzt. Ferner haftet die Marketing Osnabrück GmbH nicht für Schäden aus der Beein­träch­tigung der Verfüg­barkeit der Sponsoring-Inter­net­seite bei nicht beein­fluss­baren techni­schen Störungen und Ereig­nissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Sponsoring-Inter­net­seite. Die Marketing Osnabrück GmbH wird jedoch alles unter­nehmen, um die Zuver­läs­sigkeit und Funkti­ons­fä­higkeit der Sponsoring-Inter­net­seite sicher­zu­stellen. Weiterhin übernimmt die Marketing Osnabrück GmbH keine Garantie dafür, dass die Sponsoring-Inter­net­seite auf dem jewei­ligen Teilneh­mer­rechner ordnungs­gemäß funkti­ons­fähig ist.

§ 5 Daten­schutz
Die Marketing Osnabrück GmbH gewährt im Rahmen des Sponso­ring­an­trags den größt­mög­lichen daten­schutz­recht­lichen Standard und beachtet alle diesbe­züglich einschlä­gigen gesetz­lichen Bestim­mungen. Die Marketing Osnabrück GmbH wird keine perso­nen­be­zo­genen Daten an Dritte weiter­leiten oder Adress­daten verkaufen. Die Marketing Osnabrück GmbH speichert die perso­nen­be­zo­genen Daten der jewei­ligen Antrag­stel­lenden ausschließlich zum Zwecke des Sponso­rings. Die Antrag­stel­lenden erklären hiermit ausdrücklich ihr Einver­ständnis zur Speicherung und Verwendung der mitge­teilten perso­nen­be­zo­genen Daten zu dem oben genannten Zweck. Die perso­nen­be­zo­genen Daten werden nach Beendigung des Sponso­rings nach Ablauf der gesetz­lichen Aufbe­wah­rungs­fristen gelöscht.

§ 6 Salva­to­rische Klausel
Sollten einzelne Bestim­mungen dieser Sponso­ring­be­din­gungen unwirksam sein oder eine Regelungs­lücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestim­mungen nicht. An die Stelle der unwirk­samen oder fehlenden Bestim­mungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertrags­zweck und den gesetz­lichen Bestim­mungen am nächsten kommt.

§ 7 Gerichts­stand / anwend­bares Recht
Bei Strei­tig­keiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichts­stand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Marketing Osnabrück GmbH vereinbart. Soweit der Antrag­stel­lende keinen allge­meinen Gerichts­stand in Deutschland hat, oder nach dem Sponsoring den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Marketing Osnabrück GmbH ebenso als Gerichts­stand vereinbart.

§ 8 Kontakt
Bei Fragen in Bezug auf das Verfahren des Sponso­rings sowie der Verar­beitung und Nutzung von persön­lichen Daten wenden Sie sich bitte direkt an die Marketing Osnabrück GmbH.