2G-Regel im Einzelhandel vorläufig gekippt

Prelle-Shop in Weihnachtsbeleuchtung

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 die Corona-Verordnung vom 13.12., die anordnete, dass in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen, vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Für das Einkaufen im Osnabrücker Einzelhandel bedeutet das, dass die Kund:innen ab sofort wieder ohne Impf- und Genesenennachweis und demnach auch ohne Bändchen einkaufen gehen können. Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist nach wie vor Pflicht.

Die ganze Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dezember können Sie hier nachlesen